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   BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08   

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https://dejure.org/2008,14916
BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08 (https://dejure.org/2008,14916)
BFH, Entscheidung vom 04.11.2008 - XI B 19/08 (https://dejure.org/2008,14916)
BFH, Entscheidung vom 04. November 2008 - XI B 19/08 (https://dejure.org/2008,14916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Lücken im Postausgangsbuch

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 135 Abs. 3; ; FGO § 139 Abs. 4; ; FGO § 155

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.09.2005 - V B 137/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung

    Auszug aus BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08
    b) Grundsätzlich ist zur Glaubhaftmachung unverschuldeter Fristversäumnis auch das Fristenkontrollbuch vorzulegen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. September 2005 V B 137-138/04, BFH/NV 2006, 559).
  • BFH, 22.10.1991 - VIII R 81/87

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08
    Zwar hat die Beigeladene im Beschwerdeverfahren vor dem BFH keine förmlichen Sachanträge gestellt, die sie einem Kostenrisiko gemäß § 135 Abs. 3 FGO ausgesetzt hätten (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 1991 VIII R 81/87, BFHE 165, 482, BStBl II 1992, 147).
  • BFH, 15.07.1998 - VII B 98/98

    Haftung - Nachweis der Prozeßvollmacht - Fristverlängerung ufgrund Erkrankung -

    Auszug aus BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08
    c) Die vom Prozessbevollmächtigten abgegebene Versicherung an Eides statt (§ 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO), dass er am 3. April 2008 einen Schriftsatz mit einem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gefertigt und am selben Tag persönlich in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen habe, reicht im Hinblick auf die Umstände des Streitfalls für sich allein nicht zur Glaubhaftmachung des behaupteten Sachverhalts aus (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 13.07.1998 - X B 36/98

    Frsitsetzung für Einspruchsführer - Ermessensentscheidung - Zurückweisung

    Auszug aus BFH, 04.11.2008 - XI B 19/08
    c) Die vom Prozessbevollmächtigten abgegebene Versicherung an Eides statt (§ 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO), dass er am 3. April 2008 einen Schriftsatz mit einem Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gefertigt und am selben Tag persönlich in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen habe, reicht im Hinblick auf die Umstände des Streitfalls für sich allein nicht zur Glaubhaftmachung des behaupteten Sachverhalts aus (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 VII B 98/98, BFH/NV 1999, 67).
  • BFH, 09.07.2008 - XI S 1/08

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Versicherung an Eides statt

    f) Hinzu kommt, dass der Prozessbevollmächtigte in dem beim erkennenden Senat anhängigen Verfahren des Antragstellers Az. XI B 19/08 ebenfalls behauptet hat, ein von ihm persönlich eingeworfener Brief sei auf dem Postweg verloren gegangen.
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